AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
…….
Thomas Bernhardt
Daimlerstraße 54
76337 Waldbronn
.
Rev. 1.0
Stand: 06.02.2025
…
§1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen ATBTEC – Thomas Bernhardt, Daimlerstraße 54, 76337 Waldbronn, im Folgenden „Auftragnehmer oder AN“, und seinen Kunden, im Folgenden „Auftraggeber oder AG“ genannt, für alle Dienstleistungen und -Produkte, die vom Auftragnehmer angeboten werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.
§2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) annimmt.
§3. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen und liefert die vereinbarten Produkte. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
§4. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
a. Preise und Zahlungen
Die Preise für die Leistungen des Auftragnehmers sind im jeweiligen Angebot / Auftragsbestätigung festgelegt. Zahlungen sind innerhalb der in der Rechnung genannten Fristen ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,– € je zusätzlich notwendiger Zahlungserinnerung oder Mahnung, zu berechnen.
b. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte und Leistungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt und alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber, unabhängig von Art und Rechtsgrund, erfüllt sind. Sollten Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen wollen, sei es durch Pfändung oder auf andere Weise, ist der Auftraggeber verpflichtet, die dritte Partei auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu informieren.
§5. Lieferfristen und Leistungszeit
Angegebene Lieferzeiten und Leistungszeiten sind Circa-Angaben und können sich angemessen verlängern, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt oder unvorhergesehene Umstände, wie z.B. Lieferverzögerungen von Vorlieferanten (oder seinen Erfüllungsgehilfen) oder Krankheitsfälle auf Auftragnehmer-Seite eintreten.
§6 Obliegenheiten des Auftraggebers
a. Vorbereitende Arbeiten, welche zur Ausführung der Dienstleistung des Auftragnehmers notwendig sind.
Der Auftraggeber lässt alle vorbereitenden Maßnahmen zur Durchführung unserer Dienstleistung wie z.B. Kabelverlegung, Setzen von Steckdosen, auf seine Kosten und Verantwortung durchführen. Vom Auftragnehmer zu leistende Mehraufwendungen durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen hat der Auftraggeber zu tragen. Sind geeignete Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, so verlängert sich entsprechend die Frist zur Lieferung bzw. Leistung.
b. Lieferungen von Materialien durch den Auftraggeber
Liefert der Aufraggeber dem Auftragnehmer ganz oder teilweise Materialien zur weiteren Verarbeitung so muss der Auftragnehmer diese, insbesondere wenn es zum Einsatz von Lasertechnik kommt, zunächst auf Tauglichkeit prüfen. Hierzu hat der Auftraggeber dafür Sorge tragen, dass dem Auftragnehmer ausreichend Material zur Verfügung gestellt wird, dass ein entsprechender Test stattfinden kann. Sollte der Test zeigen, dass das gelieferte Material nicht oder nur teilweise verarbeitet werden kann, empfiehlt der Auftragnehmer ein anderes Material, welches zur Auftragserfüllung geeignet ist. Sollte dieses Material dem Auftraggeber nicht zusagen, kann er vom Auftrag zurücktreten. Die bis hier hin evtl. entstandenen Kosten für Zeitaufwand, Satzkosten und andere Aufwendungen sind jedoch vom Auftraggeber zu übernehmen.
c. Prüfung und Korrekturlesung durch den Auftragnehmer bei allen Designmedien
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer grundsätzlich vor Durchführung des Auftrages ein sogenanntes Proof zur Verfügung. Erst nach sorgfältiger Überprüfung und schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber beginnt der Auftragnehmer mit der Herstellung des Produktes.
§7. Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte frei von Mängeln sind. Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Erbringung der Leistung oder Lieferung des Produkts schriftlich zu rügen. Im Falle eines berechtigten Mangels hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung oder, wenn dies nicht möglich ist, auf Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag.
§8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Behandlung der Produkte durch den Auftraggeber entstehen.
§9. Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet und außer im Falle einer nicht an Dritte weitergegeben.
§10. Sonstige Bestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, ist Ettlingen.